Beitragsordnung
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Download Anlage 1 Beitragsordnung
Die Schützenschwestern und -brüder der Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. leisten ihre Gebühren und Beiträge zur Entwicklung und Aufrechterhaltung des Vereinslebens. Entsprechend der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V., werden die Gebühren und Beiträge nach Altersklassen eingeordnet.
1. Altersklassen
Schüler: | Mitglieder die das 14. Lebensjahr vollendet haben |
Jugend: | Mitglieder die das 17. Lebensjahr vollendet haben |
Junioren: | Mitglieder die das 20. Lebensjahr vollendet haben |
Schützen: | Mitglieder die das 21. Lebensjahr vollendet haben |
2. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist eine einmalige Zahlung. Sie beträgt für Schützen: | 260,00 € |
Für in häuslicher Gemeinschaft von Mitgliedern wohnende Personen, Rentner, ehemalige Mitglieder der Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. sowie Mitglieder aus anderen Schützenvereinen beträgt die Aufnahmegebühr: | 60,00 € |
Schüler, Jugendliche und Junioren zahlen keine Aufnahmegebühr.
Neben der Aufnahmegebühr sind zu Beginn der Mitgliedschaft der Beitrag sowie die Arbeitsstundenleistung eines vollen Kalenderjahres an die Gilde zu entrichten (siehe 4.). Als Aufnahmedatum gilt der erste Tag des Eintrittsmonats.
Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollenden (Wechsel von Junioren in die Schützenklasse) und bei Eintritt in die Gilde keine Arbeitsstundenleistung entrichtet haben, haben diese mit der nächsten Beitragszahlung nachzuzahlen.
3. Beiträge
Die Monatsbeiträge werden nach Altersklassen erhoben.
Sie betragen
für Schüler, Jugendliche und Junioren: | 0,00 € |
für Junioren p. a.: | 25,00 € |
für Schützen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr: | 15,00 € |
In sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag eines Schützen der ermäßigte Monatsbeitrag zeitweise gewährt werden. Dieser beträgt p. M. Die Ermäßigung gilt für das laufende Kalenderjahr. | 10,00 € |
4. Arbeitsleistungen
Zur Durchsetzung der allgemeinen Ordnungen sowie Realisierung geplanter Baumaßnahmen bezüglich der Instandsetzung, Werterhaltung und Erweiterung von Vereinsprojekten, werden in der Regel jeweils samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr Arbeitseinsätze durch das Präsidium festgelegt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich 12 Stunden zu leisten.
Nicht geleistete Stunden sind mit dem festgelegten Stundensatz in Höhe von z.Z. bis zum 28. Februar des neuen Jahres zu begleichen. Geleistete Stunden werden mit dem bereits eingezahlten Beitrag verrechnet und für den neuen Jahreszeitraum gutgeschrieben. | 11,00 € |
Bis zum 15. Dezember des ablaufenden Jahres erfolgt die Abrechnung der geleisteten Stunden beim Schatzmeister. Die Bestätigung der Stunden durch Präsidiumsmitglieder auf dem Abrechnungsformblatt ist durch das Mitglied einzuholen.
Schüler, Jugendliche, Junioren, Senioren ab 75 Jahren und Schwerbehinderte (ab GDB 50%), die gleichzeitig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen sind grundsätzlich von entgeltlichen Arbeitsleistungen befreit. Senioren ab 70 Jahren können einen Antrag auf Befreiung von den entgeltlichen Arbeitsstunden beim Präsidium stellen.
5. Sonderregelung
Mitglieder, welche ganzjährig verantwortungsvollen Aufgaben für die Schützengilde übernommen haben, werden auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums von Arbeitseinsätzen gemäß Punkt 4 der Beitragsordnung befreit (z.B. Mitglieder des Präsidiums und des erweiterten Präsidiums). Die gilt auch für Mitglieder, die einen befristeten, jährlichen Leistungsauftrag durch das Präsidium erhalten haben.
Mitglieder unserer Gilde können stellvertretend für Ihre Familienangehörigen Arbeitsleistungen übernehmen und auf die gemäß Punkt 4 zu leistenden Arbeitsstunden des Familienangehörigen anrechnen lassen kann.
6. Rabatt
Für Schützen gilt: Wird der Jahresbeitrag insgesamt bis zum 15. Februar des laufenden Jahres eingezahlt, erhält das Mitglied einen Rabatt in Höhe eines Monatsbeitrages. Sind aus einer Familie mindestens 2 Mitglieder in unserer Gilde organisiert, zahlt ein Mitglied den vollen Monatsbeitrag. Für jedes weitere Familienmitglied ist der ermäßigte Monatsbeitrag zu entrichten.
Die zu leistenden Arbeitsstunden unterliegen keiner Rabattregelung.
7. Mahnungen
Ist ein Mitglied 3 Monate in Zahlungsrückstand, erfolgt die erste Mahnung. Eine zweite Mahnung erfolgt nach weiteren 4 Wochen. Für die entsprechende Post- und Mahngebühren und ggf. kostenpflichtige Nachforschungsaufträge kommt das jeweilige Mitglied auf.
Die Mahngebühren betragen | |
für die erste Mahnung: | 2,50 € |
und für die zweite Mahnung: | 5,00 € |
Wird die zweite Mahnung nicht schriftlich beantwortet, erfolgt unter einer letzten Fristsetzung nach § 5 unserer Satzung und unter Einbeziehung unseres Anwaltes zur Begleichung der Beitragsrückstände, der Ausschluss.
8. Austritt
Werden durch die Mitgliederversammlung Beitragserhöhungen beschlossen, können die Mitglieder, welche mit dieser Beitragserhöhung nicht einverstanden sind, rückwirkend zum 31.12. austreten. Diese Entscheidung muss bis spätestens 14 Tage nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
Bei Austritt hat das Mitglied Anspruch auf den unter Punkt 2 geleisteten Zahlbetrag für die Arbeitsleistung, der mit den bei Austritt noch zu leistenden Arbeitsstunden gemäß Punkt 4 verrechnet wird.
9. Beitragszahlungsbedingungen
Die Beiträge werden aus vereinstechnischen Gründen im bargeldlosen Verfahren beglichen. Für Schützen sind folgende Alternativen möglich.
- Monatliche Begleichung per Dauerauftrag über die eigene Bank.
- Quartalsmäßige Begleichung per Überweisung oder Dauerauftrag, Zahlungstermine bis 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres
- Jahresmäßige Begleichung per Überweisung bis zum 15.02. des Jahres, dabei wird der Rabatt berücksichtigt.
Junioren zahlen den Jahresbeitrag in einer Summe bis 15.02. des Jahres.
In Rechnung gestellte Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden sind gemäß Punkt 4 in einer Summe bis zum 28.02. zu überweisen.
10. Startgelder
Mitglieder zahlen Startgelder für Pokalwettkämpfe gemäß der Anlage 1.
Für Kreis- und Landesmeisterschaften ist lediglich ein Eigenanteil von 2,50 € pro Start zu zahlen. Die Differenz wird aus dem Haushalt der Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. getragen. Starts bei den Deutschen Meisterschaften werden komplett aus dem Haushalt der Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. getragen.
Mitglieder, welche schriftlich erklärt haben im Falle einer Qualifizierung an Kreis-, Landes- bzw. Deutschen Meisterschaften teil zu nehmen und dann nicht antreten, haben das komplette Startgeld, welches die Gilde verauslagt hat, an die Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. unaufgefordert zurückzuzahlen.
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